Grundbetreuung
Gutes Arbeiten braucht Experten. Auch in Sachen Gesundheit.
Die Verstetigung eines soliden Gesundheitsmanagements ist der Schlüssel für menschengerechtes Arbeiten. Gesundheit ist nicht nur ein hohes Gut, sondern idealerweise auch Teil der unternehmerischen Werte und gelebte Betriebskultur. Die Umsetzung kommt dabei nicht ohne Expertentum aus – das nicht in allen Betrieben vorliegen kann. Daher begleiten wir Sie gerne dauerhaft als externe Partner.
Hand in Hand mit Ihren Verantwortlichen – Brandschutz-, Strahlenschutz- und Gefahrgutbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und den Führungskräften in Stab und Linie – schaffen wir gemeinsam mit den Sicherheitsfachkräften die Grundlagen dafür, dass Ihr Personal bei der Arbeit möglichst wenigen Gefahren exponiert ist und dass es körperlich und mental auf die Erfüllung seiner Aufgaben vorbereitet ist.
Gefährdungsbeurteilung: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Gefährdungsbeurteilungen Pflicht an jeder Arbeitsstätte. Hier unterstützen wir Sie und Ihre Fachkräfte im laufenden Betrieb mit unserer Erfahrung und einem fachlichen Blick von außen. Denn schnell tritt bei Gefahren ein Gewöhnungseffekt ein.
Wir beurteilen Gefährdungslagen nach Tätigkeiten, nach Arbeitsmitteln und nach Gefahrstoffen – und helfen Ihnen bei der Umsetzung aller technischen und organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, um Gefahren abzuwehren.
Dabei folgen wir einem Regelkreis, der die durchgeführten Maßnahmen evaluiert und bei erwiesener Wirksamkeit in den nächsten Zyklus der Gefährdungsbeurteilung als Feedback aufgenommen wird. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Sensibilisierung und die Qualifikation aller Beteiligten. So erreichen wir gemeinsam einen immer besseren Arbeitsschutz. Auch im Hinblick auf einen Arbeitsschutzstandard bei möglichen Pandemien unterstützen wir Sie.
Arbeitsschutzausschuss: Kompetenz stärken
Als Arbeitsmediziner nehmen wir regelmäßig an den betrieblichen Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil. Pflicht ist eine mindestens einmal im Quartal stattfindende Sitzung, sofern Ihr Betrieb mindestens 20 Beschäftigte zählt.
Im Rahmen der Sitzungen kommen sämtliche sicherheitsrelevanten Themen auf den Tisch, hier wird über Maßnahmen entschieden – und mit der Mitwirkung des ASA ist auch der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems praktikabel. Wir bringen in die Sitzungen nicht nur arbeitsmedizinische Kompetenz ein, sondern informieren auch proaktiv über gesetzliche Änderungen, Ergebnisse von Betriebsbegehungen und eigene Analysen zu Unfallgeschehen und Krankenständen.
Begehungen: Die Praxis zählt
Betriebsbegehungen sind ein unverzichtbares Mittel, um Gefährdungen wirklich beurteilen zu können und eine Bestandsaufnahme zum Sicherheitsstandard zu ermitteln. Wir führen sie nach Abstimmung mit den Beteiligten, auf Wunsch auch unangekündigt durch. Letzteres ist ein geeignetes Vorgehen, um ein realistisches Bild von den Arbeitsverhältnissen zu erhalten.
Wir beurteilen gemeinsam mit den Sicherheitsfachkräften unter anderem die allgemeine Ordnung und die Sauberkeit in den einzelnen Arbeitsbereichen, nehmen die Einwirkungen von Licht und Klima unter die Lupe, ermitteln Belastungen durch Lärm, Gerüche oder andere Umwelteinwirkungen. Unverzichtbar ist auch die Überprüfung der Sicherheitsvorrichtungen: Wegmarkierungen, Fluchtwege, Aushänge und die persönlichen Schutzausrüstungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Je nach Tätigkeit kommen ergonomische Betrachtungen, Werkzeugprüfungen, Gefahrstoffkennzeichnungen, Befähigungsnachweise, Logistik und Lagerung hinzu.
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