Eignungsuntersuchung & Einstellungsuntersuchung

Der Mensch ist keine Maschine. Daraus ergibt sich Verantwortung.

Es gibt viele Gründe, die Eignung von Menschen auf bestimmte berufliche Tätigkeiten zweifelsfrei festzustellen. Während Eignungsuntersuchungen teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind – zum Beispiel im Hinblick auf das Führen von Fahrzeugen nach der Fahrerlaubnisverordnung – können auch Interessen des Arbeitgebers der Anlass für eine Eignungs- oder Einstellungsuntersuchung sein. Wir führen diese Untersuchungen zuverlässig durch.

Eignungsuntersuchung: Vom Können zum Dürfen

Es gibt zwei Gründe, eine Eignungsuntersuchung durchzuführen: die gesetzliche Pflicht oder das berechtigte Interesse der Arbeitgeberseite. Letztlich dienen beide Gründe dem persönlichen Schutz und dem Schutz Dritter oder Sachen.

Eignungsuntersuchungen nach staatlichen Verordnungen und anderen Rechtsnormen führen wir vor allem in drei Tätigkeitsbereichen durch:

  • Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV): Die verkehrsmedizinische Untersuchung betrifft das Fahren und Steuern von Taxis, Bussen und LKW, auch im Zusammenhang mit der Personenbeförderung. Hierzu gehören je nach Anlass auch psychologische Testverfahren.
  • Nach der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“: Hier prüfen wir die Eignung von Feuerwehrleuten auf ihre Tätigkeiten und Pflichten.
  • Nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung: Prüfungen finden hier vor allem im Gesundheitswesen und im technischen Bereich statt, wenn zum Beispiel Umgang mit radioaktivem Material zum Tätigkeitsprofil gehört.

Eignungsuntersuchungen auf Veranlassung des Arbeitgebers können anlassbezogen sein – etwa bei begründetem Zweifel an der gesundheitlicher Eignung – oder in Betriebsvereinbarungen, Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt sein. Solche Untersuchungen sind bisweilen auch bei innerbetrieblichen Tätigkeiten angezeigt, etwa beim Fahren von Gabelstaplern oder beim Bedienen von Hebezeugen und ähnlichen Maschinen. Im Allgemeinen werden solche Tätigkeiten als Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten zusammengefasst. Wir richten uns hier nach den Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen der DGUV.

Einstellungsuntersuchung: Kontrolle für beide Seiten ist besser

Eine Einstellungsuntersuchung kann unabhängig von der Tätigkeit im Interesse der Arbeitgeberseite – und letztlich auch der Arbeitnehmerseite – liegen. Denn sie gibt Aufschluss darüber, ob deren Ausführung nicht möglicherweise gesundheitliche Gefahren für die Bewerberin oder den Bewerber zur Folge hat.

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