Besonders schutzbedürftige Personen
Gesundheit ist nicht gleich verteilt. Wir unterstützen das Schützen.
In nahezu jedem Betrieb arbeiten besonders schutzbedürftige Personen. Im deutschen Recht ist dieser Status in verschiedenen Gesetzen geregelt. Folgende Arbeitnehmergruppen gelten als besonders schutzbedürftig:
• Werdende und stillende Mütter (nach dem Mutterschutzgesetz)
• Jugendliche (nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz)
• Menschen mit Behinderung (nach SGB IX)
• Menschen mit chronischen Krankheiten
Auch solche, deren Krankheiten möglicherweise nicht chronisch sind, die aber mehr als sechs Wochen im Jahr krank sind, genießen einen besonderen Schutz. In der Praxis betrifft dies nicht selten Fälle , in denen psychische Gründe für die Erkrankung vorliegen. Diese werden nach arbeitsmedizinischen Studien immer häufiger. Hier liegt die Krankheitsdauer meist über dem Durchschnitt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Für die Rückkehr in das reguläre Arbeiten ist im SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geregelt. Es bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an, bei denen wir im jeweils individuellen Fall beratend zur Seite stehen.
Unsere Aufgabe als arbeitsmedizinische Praxis ist hauptsächlich die Anpassung der Arbeitsumgebung auf die betroffenen Menschen. Für sie gelten zumeist niedrigere Grenzen der Belastbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Schwere und Dauer des Arbeitseinsatzes. Wir begleiten Sie sowohl bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsinhalten und der Arbeitsorganisation als auch bei den vielfältigen Aufgaben des „return to work“.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Diagnose, sondern Maßnahmen des sozialen Arbeitsschutzes. Unser oberstes Ziel ist, dass Sie Ihre Beschäftigten angemessen zu reintegrieren und so ihre Leistungsfähigkeit und ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.
Erfahrungsgemäß können oft schon mit geringem Aufwand deutliche positive Effekte erzielt werden.
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